Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW – VergabeVO NRW) vom 13.11.2020

§ 30
Auswahl nach einem Dienst aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs

Hinsichtlich der Auswahl nach einem Dienst aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs gilt § 19 entsprechend.