Historische SGV. NRW.
Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 364); in Kraft getreten am 30. April 2005.
§ 1
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die ersten unter der Geltung des Fachhochschulgesetzes durchzuführenden Wahlen der folgenden Organe oder Funktionsträger der Fachhochschule für Bibliotheks- und Dokumentationswesen in Köln einschließlich entsprechender Nachwahlen:
1. Rektor,
2. Prorektor,
3. Senat,
4. Konvent.
Erster Abschnitt:
Wahlen zum Senat und Konvent