Historische SGV. NRW.

Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder (Gewerbesteuerausgleichsgesetz Nordrhein-Westfalen – GewStAusgleichsG NRW) vom 01.12.2020

Obsolet.




§ 3
Festsetzung und Auszahlung der Gewerbesteuerausgleichszuweisungen

Die Festsetzung und Auszahlung der Ausgleichsmittel, die sich nach § 2 ergeben, erfolgt durch die jeweils zuständige Bezirksregierung bis spätestens zum 31. Dezember 2020. Die Bescheide werden den Gemeinden unmittelbar durch den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) zugeleitet.