Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistentin und des generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistenten (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz - PflfachassAPrV) vom 09.12.2020

§ 20
Ausschluss der Geltung von Vorschriften

Von den §§ 12 bis § 19 kann abgewichen werden, sobald der oder die Auszubildende

1. Mitglied einer Kirche oder einer sonstigen Religionsgemeinschaft, Diakonissen oder Diakonieschwestern ist und

2. der Ausbildungsträger derselben Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört.

Teil 4

Prüfungsbestimmungen

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2021 (GV. NRW. S. 1216).