Historische SGV. NRW.

Gesetz über die Eingliederung der Abteilung Gummersbach der Universität-Gesamthochschule-Siegen in die Fachhochschule Köln vom 17.05.1983

Aufgehoben durch Artikel 105 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274), in Kraft getreten am 28. April 2005.




§ 3
Personal

Die Professoren, die ihre Lehrverpflichtung ausschließlich in der Abteilung Gummersbach erfüllen, sind mit dem Zeitpunkt der Eingliederung dieser Abteilung in die Fachhochschule Köln Professoren an der Fachhochschule Köln; sie sind der Abteilung Gummersbach zugewiesen. Für die Beamten und Angestellten, die nicht Professoren sind, sowie für die Arbeiter und Auszubildenden gilt Satz 1 entsprechend, sofern sie an der Abteilung Gummersbach tätig sind.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1983 S. 165.

Aufgehoben durch Artikel 105 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274), in Kraft getreten am 28. April 2005.

Fn 2

§ 8 entfällt; Änderungsvorschriften.

Fn 3

GV. NW. ausgegeben am 30. Mai 1983.