Historische SGV. NRW.
Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Dritten, Vierten und Fünften Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 370); in Kraft getreten am 30. April 2005.
§ 16
Übertragbare Krankheiten,
Gesundheitsgefahren für andere Teilnehmende
Die §§ 44 und 45 der Allgemeinen Schulordnung (ASchO) finden entsprechend Anwendung.