Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

Satzung über die Schlichtungsstelle gemäß § 99 Medienstaatsvertrag vom 19.02.2021

§ 18
Form des Verfahrensabschlusses

Die Schlichtungsstelle übermittelt den Beteiligten das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens. Mit dieser Mitteilung ist das Schlichtungsverfahren beendet.

4. Abschnitt:
Kosten

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 15. April 2021 (GV. NRW. S. 280).
(siehe § 21)