Historische SGV. NRW.
Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 364); in Kraft getreten am 30. April 2005.
§ 1
Der Innenminister wird ermächtigt, einem Regierungspräsidenten die Aufgaben der Bewilligungsstelle gemäß § 15 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 1957 (BGBl. I S. 418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 1965 (BGBl. I S. 909), im Bezirk anderer Regierungspräsidenten zu übertragen.