Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 für das Land Nordrhein-Westfalen (Zensusgesetz 2022-Ausführungsgesetz NRW - ZensG 2022 AG NRW) vom 01.06.2021

§ 2
Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen

IT. NRW - Statistisches Landesamt - stellt die durch den Zensus 2022 ermittelten amtlichen Einwohnerzahlen des Landes und der Gemeinden fest. Die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden nach Satz 1 erfolgt durch Verwaltungsakt gegenüber jeder Gemeinde. Ein Rechtsbehelf hiergegen hat keine aufschiebende Wirkung.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 12. Juni 2021 (GV. NRW. S. 690).