Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 5.4.2024

Satzung zu europäischen Produktionen gemäß § 77 Medienstaatsvertrag vom 07.05.2021

§ 1
Zweck, Geltungsbereich

(1) Zweck dieser Satzung ist die Darstellung der Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum und die Förderung von europäischen Film- und Fernsehproduktionen.

(2) Diese Satzung gilt für Anbieter und Anbieterinnen fernsehähnlicher Telemedien nach Maßgabe des § 1 Abs. 7 MStV.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Juli 2021 (GV. NRW. S. 753).
(siehe § 10)