Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur Beseitigung der von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 verursachten Schäden und zum Wiederaufbau der zerstörten oder beschädigten Infrastruktur (NRW-Wiederaufbauhilfegesetz 2021) vom 09.09.2021

§ 9
Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Für den Ministerpräsidenten
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Zugleich in eigener Ressortzuständigkeit

Der Minister der Finanzen

Der Minister des Innern
Zugleich für den Minister der Justiz

Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Ministerin für Schule und Bildung

Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Der Minister für Verkehr

Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Zugleich für den Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 11. September 2021 (GV. NRW. S. 1050).