Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen durch Druckerzeugnisse, Bild- und Tonträger jeder Art, insbesondere in Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen (Konzentrations-Verordnung über Ansprüche aus Veröffentlichungen) vom 01.10.2021

§ 2
Übergangsvorschrift

Für Verfahren, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2022 (GV. NRW. S. 1156).