Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Verordnung über die Anforderungen an den Sachkundenachweis und die besonderen Schulungen des Personals von Spielhallen im Land Nordrhein-Westfalen (Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung NRW - SuSchVO NRW) vom 06.10.2021

§ 2
Zuständige Stelle für die Unterrichtung

Die Unterrichtung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer des Landes erfolgen, die diese anbietet.