Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Verordnung über die Anforderungen an den Sachkundenachweis und die besonderen Schulungen des Personals von Spielhallen im Land Nordrhein-Westfalen (Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung NRW - SuSchVO NRW) vom 06.10.2021

§ 5
Gegenstand der Prüfung zum Sachkundenachweis

Gegenstand der anschließenden Prüfung zum Sachkundenachweis sind die in § 4 in Verbindung mit der Anlage 1 aufgeführten Rechts- und Sachgebiete. Die Prüfung hat sich auf jedes der dort aufgeführten Gebiete zu erstrecken.