Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Verordnung über die Anforderungen an den Sachkundenachweis und die besonderen Schulungen des Personals von Spielhallen im Land Nordrhein-Westfalen (Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung NRW - SuSchVO NRW) vom 06.10.2021

§ 6
Zuständige Stelle für die Prüfung zum Sachkundenachweis

Die anschließende Prüfung zum Sachkundenachweis nimmt die Industrie- und Handelskammer nach Abschluss der Unterrichtung nach § 3 ab.