Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Verordnung über die Anforderungen an den Sachkundenachweis und die besonderen Schulungen des Personals von Spielhallen im Land Nordrhein-Westfalen (Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung NRW - SuSchVO NRW) vom 06.10.2021

§ 8
Sachkundenachweis

Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 aus, wenn die geprüfte Person an der Unterrichtung nach §§ 3 und 4 teilgenommen und die anschließende Prüfung nach den §§ 5 bis 7 bestanden hat.

Teil 2
Besondere Schulungen des Personals von Verbundspielhallen
und Spielhallen mit geringerem Mindestabstand