Historische SGV. NRW.

Verordnung über die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlungen für die Wahl zum 18. Landtag Nordrhein-Westfalen unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung NRW) vom 26.11.2021

Obsolet.




§ 1
Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl von Vertretern für die Vertreterversammlung für die Wahl zum 18. Landtag Nordrhein-Westfalen.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 27. November 2021 (GV. NRW. S. 1190d).
Obsolet.