Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des bautechnischen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Bau 2.2 – VAPbD LG 2.2) vom 20.10.2021

§ 15
Art der Prüfung

Das Staatsexamen besteht aus drei Prüfungsabschnitten:

1. der häuslichen Prüfungsarbeit,

2. den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und

3. der mündlichen Prüfung.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 9. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1252).