Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen nach dem Waffengesetz zum Verbot oder zur Beschränkung des Führens von Waffen in Nordrhein-Westfalen (Waffenverbotszonenübertragungsverordnung) vom 07.12.2021

§ 2
Inkrafttreten, Berichtspflicht

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das für Waffenrecht zuständige Ministerium hat gegenüber der Landesregierung zum 31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre Bericht über die Erfahrungen mit dieser Verordnung zu erstatten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister des Innern

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 11. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1338a)