Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung zum Verbot oder zur Beschränkung des Führens von Waffen (Waffenverbotszonensubdelegationsverordnung) vom 13.12.2021

§ 3
Inkrafttreten, Berichtspflicht

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das für Waffenrecht zuständige Ministerium hat gegenüber der Landesregierung zum 31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre Bericht über die Erfahrungen mit dieser Verordnung zu erstatten.

Der Minister des Innern
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 16. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1410).