Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
§ 1
Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Altes Amt Lemförde" im Bereich der Gemeinde Stemwede, Landkreis Minden-Lübbecke, Regierungsbezirk Detmold, ist die Bezirkregierung Hannover. Diese handelt unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Detmold, soweit sich das Vorhaben auf die Flächen im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung eines Entschädigungsverfahrens.
Fn 1 | GV. NW. 1998 S. 469. |