Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Feststellung des Wasserschutzgebietes "Altes Amt Lemförde" vom 29.06.1998

§ 2

Soweit sich über das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes hinaus weitere Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind diese Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1998 S. 469.