Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
§ 21
Steuersatz
Die Online-Casinospielsteuer beträgt 30 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 20. Die Online-Casinospielsteuer erhöht sich für den Teil der Bruttospielerträge, der 15 Millionen Euro im Kalenderjahr übersteigt, auf 55 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 20.
In Kraft getreten am 9. März 2022 (GV. NRW. S. 258). |
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