Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.2 - VAPV 2.2) vom 04.03.2022

§ 16
Bestandteile des Staatsexamens

Das Staatsexamen besteht aus

1. der häuslichen Prüfungsarbeit,

2. den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und

3. der mündlichen Prüfung.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. April 2022 (GV. NRW. S. 312).