Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.2 - VAPV 2.2) vom 04.03.2022

§ 29
Übergangsregelung

Die Ausbildung und Prüfung der vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellten Referendarinnen und Referendare richtet sich nach der AusbildungsVO höherer vermessungstechnischer Dienst vom 31. Oktober 2002 (GV. NRW. S. 520) in der jeweils zum Zeitpunkt der Einstellung geltenden Fassung, sofern in mindestens einem Ausbildungsabschnitt nach der genannten Verordnung das Ausbildungsziel erreicht wurde.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. April 2022 (GV. NRW. S. 312).