Historische SGV. NRW.

Verordnung zur Durchführung von Modellvorhaben zur Pauschalierung der Sozialhilfe (Pauschalierungsverordnung - PauschV) vom 22.02.2000

Außer-Kraft-Treten am 1. Januar 2005 (siehe § 10 Satz 2 der VO).




§ 8

Die Evaluation beinhaltet eine an der Aufgabenstellung und Zielsetzung des Bundessozialhilfegesetzes ausgerichtete systematische Beschreibung und Bewertung der Erprobung auf der Grundlage empirisch gewonnener Daten.
Der Träger der Sozialhilfe legt für die Erprobung seine Ziele und Zielgruppen fest.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 250.

Außer-Kraft-Treten am 1. Januar 2005 (siehe § 10 Satz 2 der VO).

Fn 2

GV. NRW. ausgegeben am 10. April 2000.