Historische SGV. NRW.

Verordnung zur Durchführung von Modellvorhaben zur Pauschalierung der Sozialhilfe (Pauschalierungsverordnung - PauschV) vom 22.02.2000

Außer-Kraft-Treten am 1. Januar 2005 (siehe § 10 Satz 2 der VO).




§ 9

Zur Unterstützung der Durchführung und Evaluation der Erprobung sollen das für das Sozialhilferecht zuständige Ministerium, die Kommunalen Spitzenverbände und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten. §§ 10 Abs. 2 und 95 BSHG sind besonders zu beachten.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 250.

Außer-Kraft-Treten am 1. Januar 2005 (siehe § 10 Satz 2 der VO).

Fn 2

GV. NRW. ausgegeben am 10. April 2000.