Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die polizeiliche Zusammenarbeit bei Einsätzen aufgrund von Geiselnahmen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr vom 03.09.2000

§ 1

Bei Einsätzen aufgrund von Geiselnahmen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr unterstützt die Grenzschutzgruppe 9 des Bundesgrenzschutzes (GSG 9) die zuständigen Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2000 S. 624.