Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Bekanntmachung des Abkommens der Länder über eine kostensparende Einsatzbewältigung bei bestimmten polizeilichen Einsatzlagen vom 12.12.2000

Artikel 8

Bestehende Vereinbarungen zwischen einzelnen Ländern über die Zusammenarbeit ihrer Polizeikräfte bleiben unberührt. Die Regelungen über einen Kostenerstattungsverzicht in diesem Abkommen gehen etwaigen Vorschriften über Kostenregelungen in den in Satz 1 genannten Vereinbarungen vor.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 19.