Historische SGV. NRW.

Satzung der Innungskrankenkasse Westfalen-Lippe - IKK Westfalen-Lippe vom 24.01.2001

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.




§ 4
Schutzimpfungen

Die IKK WL übernimmt zur Verhütung von Krankheiten Schutzimpfungen, soweit nicht andere Kostenträger zuständig sind, mit Ausnahme von solchen aus Anlass eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthalts.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 108.

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.