Historische SGV. NRW.

Satzung der Innungskrankenkasse Westfalen-Lippe - IKK Westfalen-Lippe vom 24.01.2001

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.




§ 14
Empfangsberechtigung

Die Geldleistungen werden nur gegen Vorlage der hierfür erforderlichen Unterlagen, Nachweise und Bestätigungen festgestellt.

4. Abschnitt: Beiträge

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 108.

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.