Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Verordnung über die Einrichtung von Distanzunterricht (Distanzunterrichtsverordnung - DistanzunterrichtsVO) vom 14.11.2022

§ 8
Ersatzschulen

Den Ersatzschulen wird empfohlen, nach dieser Verordnung zu verfahren, um das Recht ihrer Schülerinnen und Schüler auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung zu verwirklichen.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 7. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1010).