Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät über die Ausgliederung des operativen Geschäftes der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät vom 19.11.2001

§ 2
Durchführung der Ausgliederung

Die Organe der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät führen die zum Vollzug der Ausgliederung des operativen Geschäfts erforderlichen Schritte entsprechend ihren Zuständigkeiten durch.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 789.