Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über die Bildung eines gemeinsamen Sicherheitskooperationssystems zwischen ihren Polizeien vom 26.10.2001

Artikel 6

Die enge Zusammenarbeit zwischen den in Artikel 2 genannten Behörden wird durch gezielte, abgestimmte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit dargestellt.

Teil III
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 796.