Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen Stollen 'Reuter', Stollen 'Grundseifen/Grube Klara' und Stollen 'Birker Ley' des Wasserbeschaffungsverbandes Birken, Verbandsgemeinde Kirchen, Landkreis Altenkirchen vom 15.05.2002

§ 2

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz handelt im Einvernehmen mit der Bezirksregierung in Arnsberg unter Anwendung des im Lande Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts, soweit das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen berührt wird. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung von Ausgleichs- und Entschädigungsverfahren.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2002 S. 169.