Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung Unfallkasse 2.1 - VAP 2.1 UK) vom 05.06.2023

§ 8
Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst besteht aus dem auf drei Studienjahre ausgerichteten Bachelor-Studiengang an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und an der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, im Folgenden Hochschulen genannt.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 13. Juli 2023 (GV. NRW. S. 410).