Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung Unfallkasse 2.1 - VAP 2.1 UK) vom 05.06.2023

§ 19
Evaluierung

Studium und Prüfung im Sinne dieser Verordnung sind regelmäßig zu evaluieren. Die Hochschulen führen die Evaluierung entsprechend ihrer Evaluationsordnung durch.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 13. Juli 2023 (GV. NRW. S. 410).