Historische SGV. NRW.

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Heranziehung der örtlichen Träger der Sozialhilfe und der kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung von Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Sozialhilfesatzung – SH-Satzung) vom 18.12.2003

Aufgehoben durch Satzung vom 14.1.2005 (GV. NRW. S. 20), in Kraft getreten am 1. Januar 2005.




§ 2

Die örtlichen Träger der Sozialhilfe und die herangezogenen kreisangehörigen Gemeinden führen die ihnen nach § 1 übertragenen Aufgaben im eigenen Namen durch und machen die Ansprüche des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe gegen die Hilfeempfänger und gegen Dritte geltend und setzen sie durch, ausgenommen Schadensersatzansprüche im Rahmen der Hilfe zur Pflege.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2004 S. 25; in Kraft getreten am 1. Januar 2004.
Aufgehoben durch Satzung vom 14.1.2005 (GV. NRW. S. 20), in Kraft getreten am 1. Januar 2005.

Fn 2

SGV. NRW. 2022.

Fn 3

SGV. NRW. 2170.

Fn 4

§ 7 Satz 2 gegenstandslos, Aufhebungsvorschrift.