Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Verordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen durch Unternehmen vom 19.02.2004

§ 1

Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen durch Unternehmen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2004 S. 121.

Fn 2

SGV. NRW. 215.