Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Verordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen durch Unternehmen vom 19.02.2004

§ 2

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist auch für Unternehmen zuständig, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Köln und die Bezirksregierung Münster für Unternehmen, die ihren Sitz in den Regierungsbezirken Arnsberg und Detmold haben. Soweit Unternehmen keinen Sitz im Land Nordrhein-Westfalen haben, ist die Bezirksregierung Münster zuständig.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2004 S. 121.

Fn 2

SGV. NRW. 215.