Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Verordnung über Zuständigkeiten zur Durchführung der EU-Agrarförderung, für die Kontrollen der Einhaltung der Konditionalität und zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen für Bereiche der Agrarförderung (Zuständigkeitsverordnung Agrarförderung – ZustVO-AFö) vom 31.10.2023

§ 4
Genehmigung von Ausnahmen von Verpflichtungen

Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes werden durch die EU-Zahlstelle im Einvernehmen mit der jeweils nach Fachrecht zuständigen Behörde erteilt.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 18. November 2023 (GV. NRW. S. 1184).