Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag - LoStV) und dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen vom 22.06.2004

Artikel 2

Zustimmung zum Staatsvertrag über die
Regionalisierung von Teilen der von den
Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks
erzielten Einnahmen

Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen vom 13. Februar 2004 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 315, in Kraft getreten am 26. Juni 2004.

Fn 2

Bekanntmachungen  des In-Kraft-Tretens der beiden Staatsverträge vom 13. Februar 2004 (GV. NRW. S. 422).