Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Nordrhein-Westfalen (GAP-Fördergesetz NRW - GAPFG NRW) vom 05.03.2024

§ 3
Bagatellregelungen

(1) Von der Rückforderung zu Unrecht erfolgter Zahlungen kann abgesehen werden, wenn der zurückzufordernde Betrag 250 Euro nicht übersteigt.

(2) Für die Geltendmachung von Zinsansprüchen gilt dies entsprechend.

Teil 3
Gemeinsame Vorschriften für Bienenzuchtsektor- und ELER-Interventionen

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 16. März 2024 (GV. NRW. S. 156).