Historische SGV. NRW.

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes in der Fachrichtung Bauingenieurwesen (Fachgebiet Wasserwesen, Fachbereich Wasser- und Abfallwirtschaft) im Land Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung höherer bautechnischer Verwaltungsdienst in der Wasser- und Abfallwirtschaft - VAPhbVWA) vom 15.08.1990

Aufgehoben am 01.08.2001 12:59:43.




§ 29
Beendigung des Beamtenverhältnisses

Das Beamtenverhältnis des Referendars oder der Referendarin endet mit dem Tag, an dem ihm oder ihr das Bestehen der Großen Staatsprüfung bekanntgegeben oder ihm oder ihr das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung schriftlich bekanntgegeben wurde.

III. Teil
Aufstieg

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1990 S. 409.Aufgehoben durch VO v. 20.6.2001 (GV. NRW. S. 462); in Kraft getreten am 27. Juli 2001.

Fn 2

SGV. NW. 2030.

Fn 3

SGV. NW. 203015.