Historische SGV. NRW.

Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Zusatzqualifikation ,,Interkulturelle Pädagogik" vom 29.10.1991

Aufgehoben am 15.11.2000 07:54:55.




§ 5

Die Prüfung zum Erwerb der Zusatzqualifikation wird vor dem für den Studienort zuständigen Staatlichen Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen abgelegt. Im Falle der Vorbereitung durch Einrichtungen der Lehrerfortbildung bestimmt das Kultusministerium das zuständige Prüfungsamt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1991 S. 440.Aufgehoben durch Neufassung v. 29.9.2000 (GV. NRW. S. 678).

NRW. S. 678).

Fn 2

SGV. NW. 223.

Fn 3

GV. NW. ausgegeben am 5. Dezember 1991.

Fn 4

§ 11 Abs. 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschriften.