Historische SGV. NRW.

Betriebssatzung für die Rheinischen Kliniken (RK) und die Rheinische Klinik für Orthopädie Viersen des Landschaftsverbandes Rheinland; Neufassung vom 28.09.2001

Aufgehoben am 01.07.2004 14:34:59.




§ 7
Bereich des Maßregelvollzuges

Für Maßregeln der Besserung und Sicherung ist gemäß § 29 MRVG das Land zuständig. Soweit das Land von einer Übertragungsmöglichkeit auf Dritte keinen Gebrauch gemacht hat, ist - mit Ausnahme der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen - der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland als staatliche Verwaltungsbehörde zuständig. Die nachfolgenden §§ 8 - 11 gelten daher mit der Maßgabe, dass anderweitige Zuständigkeiten nach dem MRVG nicht bestehen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 761.Aufgehoben durch Bekanntmachung der Neufassung der Satzung v. 18.5.2004 (GV. NRW. S. 300); in Kraft getreten am 1. Juli 2004.

Fn 2

GV. NRW. ausgegeben am 9. November 2001.