Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz 'KJM' (- KJM-Kostensatzung -) vom 16.07.2004

§ 3
Gebührenbemessung

Bei der Festsetzung der Gebühr im Einzelfall sind zu berücksichtigen

1. der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand, soweit Aufwendungen nicht als Auslagen gesondert berechnet werden, und

2. die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der Amtshandlung für den Kostenschuldner.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 420; in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. April 2003.