Historische SGV. NRW.

Verordnung über die Abgrenzung des Kreises der Beteiligten und das Verfahren der Beteiligung bei der Erarbeitung der Raumordnungspläne und Gegenstand, Form und für die Vergleichbarkeit bedeutsamen Merkmale der Festlegungen in Raumordnungsplänen, einschließlich zu verwendender Planzeichen und ihrer Bedeutung und das Verfahren der Umweltprüfung (Plan-Verordnung) vom 10.05.2005

Obsolet durch Fristablauf.




§ 7
Darstellungen des LEP und Inhalte des Umweltberichts

Die zeichnerischen Darstellungen des Landesentwicklungsplans sollen im Maßstab nicht größer als 1 : 200.000 sein. Die verwendeten Planzeichen sind in einer Legende zu erklären.

Im Umweltbericht sind die in § 5 genannten Inhalte dem landesweiten Maßstab entsprechend darzulegen.

IV. Abschnitt
Überleitungsvorschriften

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 506, in Kraft getreten am 26. Mai 2005.

Obsolet durch Fristablauf.