Historische SGV. NRW.

Verordnung zu Regionalen Flächennutzungsplänen nach § 50 Abs. 1 Nr. 2 Landesplanungsgesetz (Verordnung zu Regionalen Flächennutzungsplänen) vom 10.05.2005

Obsolet durch Fristablauf.




§ 8
Teilraumplanungsverbot

Gemäß § 9 Abs. 6 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 2 Raumordnungsgesetz ist für das von einem Regionalen Flächennutzungsplan umfasste Planungsgebiet eine räumliche Teilplanung unzulässig.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 506, in Kraft getreten am 26. Mai 2005.

Obsolet durch Fristablauf.