Historische SGV. NRW.

Verordnung zu Regionalen Flächennutzungsplänen nach § 50 Abs. 1 Nr. 2 Landesplanungsgesetz (Verordnung zu Regionalen Flächennutzungsplänen) vom 10.05.2005

Obsolet durch Fristablauf.




§ 10
Änderung, Ergänzung und Aufhebung des
Regionalen Flächennutzungsplanes

Der Regionale Flächennutzungsplan kann während des Bestehens der Planungsgemeinschaft nur durch einen gemeinsamen Beschluss aller an der Planungsgemeinschaft beteiligten Gemeinden geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 506, in Kraft getreten am 26. Mai 2005.

Obsolet durch Fristablauf.